Im Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Seit dem 6. Januar 2018 gilt nun der im Gesetz festgeschriebene Auskunftsanspruch für Beschäftigte. In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden haben Frauen und Männer das Recht, zu erfahren, welche Kriterien ihrem Entgelt zugrundliegen und für andere Tätigkeiten gelten, die sie für gleich oder gleichwertig erachten. Sie können zudem das Vergleichsentgelt erfragen - um Anonymität zu wahren, muss die Vergleichsgruppe aus...